Assona Handyversicherung

Bereits 2,2 Millionen Kunden haben ihr Smartphone, Kamera, Fernseher oder Fahrrad mit Assona versichert. Rund 90 Mitarbeiter kümmern sich um die Anliegen der Versicherten.

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Update vom 19.09.2018

Antrag: Die Handyversicherung kann nicht mehr online ausgefüllt werden. Das Antragsformular für die Handyversicherung von Assona muss man sich herunterladen und per Post, Fax oder Mail an die Versicherung zuschicken.

Vertragsverlängerung: Die Handyversicherung kann bis auf 60 Monate verlängert werden.

Neuer Versicherer: Der neue Versicherer hinter Assona ist die R+V Versicherung und nicht mehr die AXA.

Beruflich genutze Smartphones: diese werden nun auch von der Versicherung abgedeckt.

24h-Austauschservice: Wird das versicherte Smartphone beschädigt, gestohlen oder zerstört, erählt man ein neues oder neuwertiges Gebrauchtgerät. Sollte das selbe Modell nicht verfügbar sein kann die Versicherung auch ein Austauschgerät zur Verfügung stellen.

Selbstbeteiligung: Die Assona Handyversicherung hat nun auch einen Selbstbehalt eingeführt. Die Selbstbeteiligung ist wie folgt zu erbringen:

  • 29€ bis Gerätekaufpreis von bis zu 400€
  • 39€ bis Gerätekaufpreis von bis zu 600€
  • 49€ bis Gerätekaufpreis von bis zu 900€
  • 69€ bis Gerätekaufpreis von bis zu 1.200€
  • 79€ bis Gerätekaufpreis von bis zu 1.500€

Displayschutzglas-Klausel: Das Smartphone muss dauerhaft von einer sogeannten Panzerschutzfolie geschützt sein. Schützt man sein Smartphone damit nicht, so wird die Selbstbeteiligung verdoppelt. Für die Nutzung dieser Panzerschutzfolie erhält man aber immerhin einen Rabatt von 1€ auf den Bruttobetrag.

Mit Schutzbriefen und Garantieverlängerungen für mobile Elektrogeräte hat sich Assona als professioneller Versicherer für Spezialversicherungen einen Namen machen können. Zu den Versicherungspartner von Assona gehören Namenhafte Versicherungen wie die AXA, ERGO Direkt, Conrad Versicherung und die R+V.

In unserem Test wurde die Handyversicherung für ein Smartphone mit einem Neupreis von 799 € berechnet. Zusätzlich wurde das Plus an Sicherheit von Assona als Zusatzoption dazu gebucht, um auch bei Diebstahl geschützt zu sein.

Konditionen & Voraussetzungen

Der Gesamtpreis für die Handyversicherung beträgt 9,00 € pro Monat und hat eine Mindestvertragslauzeit von 24 Monaten. Es kann zwischen einer Einmalzahlung oder Staffelung in Monatsbeiträgen ausgewählt werden. Die Beitragszahlung ist nur per Lastschriftverfahren möglich. Smartphones können bis maximal 3 Monate nach dem Kauf über Assona versichert werden. Wird das Smartphone nicht direkt am Tag des Kaufes versichert, gilt eine Wartezeit von drei Monaten, während dieser Karenzzeit werden keine Schäden abgedeckt.

Die Höhe der maximale Ersatzleistung beträgt 1200 €. Der Versicherungsvertrag beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, sofern die erste Beitragszahlung rechtzeitig bei Assona eingegangen ist. Wird das versicherte Gerät durch ein gleichwertiges Ersetzt, d. h. dasselbe Modell vom selben Hersteller angeschafft, so tritt dieses an die Stelle des versicherten Gerätes in den Vertrag ein. Der Versicherungsschutz hat weltweite Gültigkeit.

Abgedeckte und nicht abgedeckte Schäden von Assona

Über die Handyversicherung sind Schäden abgedeckt, die etwa durch Bedienungsfehler und Bodenstürze entstehen. Aber auch Flüssigkeitsschäden sowie auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Überspannung und Kurzschluss sind im Versicherungsschutz enthalten. Schäden die durch Sabotage, Vandalismus oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte entstehen, sind auch abgedeckt. Bei Verlust durch Einbruchsdiebstahl, wenn sich das Smartphone in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befand und der Einbruchsdiebstahl aus dem PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde, sowie bei Diebstahl, wenn das Smartphone in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde, leistet die Versicherung auch Entschädigung. Des Weiteren werden Raub und Plünderung von der Versicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz besteht bei Schäden nur dann, wenn zwecks Prüfung das beschädigte Gerät, inklusive vollständigen serienmäßigen Zubehörs, dem Versicherer vorgelegt wird. Entstehen nach einem Diebstahl kosten durch die Nutzung des Smartphones, werden auch diese Mobilfunkkosten von der Versicherung erstattet.

Ist die Herstellergarantie abgelaufen, frühestens jedoch ab dem 13. Monat nach Kauf, besteht auch ein Versicherungsschutz für Beschädigungen durch Konstruktions-, Material- und Montagefehler. Ein Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Schaden durch Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren entstanden ist. Außerdem besteht auch für das verleihen oder vermieten des Smartphones, durch die normale Abnutzung des Betriebs sowie für Schäden die durch Witterungseinfluss aufgetreten sind kein Schutz. Wird das Smartphone durch nicht autorisierte Dritte repariert und entstehen dadurch Schäden oder erfolgt die Reinigung des Smartphone nicht den entsprechenden Herstellervorgaben, so besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Für Softwarefehler, Datenträger und Verschleißteile sowie für Batterien, Akkus oder Netzteile kommt die Handyversicherung ebenfalls nicht auf. Auf Schönheitsfehler wie Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Smartphones haben wird gleichermaßen kein Versicherungsschutz gewährt.

Bei Schäden die durch die Hersteller- oder Händlergarantie abgewickelt werden können gilt kein Versicherungsschutz. Wird das Smartphone über die Herstellergarantie ausgetauscht, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über. Dies muss der Versicherung jedoch in schriftlicher Form gemeldet werden.

Maßnahmen im Schadensfall

Im Schadensfall wird das beschädigte Gerät an ein von Assona beauftragtes Unternehmen versendet. Der Versicherungsnehmer ist von den Reparaturkosten freigestellt. Wer die Versandkosten zu tragen hat wird nicht geregelt. Ist das Smartphone abhandengekommen oder sind die Reparaturkosten unwirtschaftlich oder unmöglich, liegt ein Totalschadensfall vor. In diesem Fall hat der Versicherer die Wahl zwischen der Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte oder durch einen Neukaufzuschuss durch den Versicherungsnehmer ein Ersatzgerät anzuschaffen. Überschreitet der Wert des Smartphones den Zeitwert zum Zeitpunkt eines Schadenseintritts, so wird bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme Ersatz geleistet.

Der Zeitwert des versicherten Smartphones reduziert sich für Schäden im ersten Jahr um 10%, im zweiten Jahr um 20%, im dritte um 30% und im vierten und fünften Jahr um jeweils weitere 10% des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Anschaffung. Für Totalschäden reduziert sich der Zeitwert im ersten Jahr bereits um 50%, im zweiten Jahr ebenso um 50% und um dritten und vierten Jahr um 40% und 30%.

Bei einem Versicherungsfall ist Assona unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens, telefonisch oder schriftlich in Kenntnis zu setzten. Die Schadensmeldung kann online über die Webseite von Assona erstellt werden. Bei einem Verlust ist die SIM-Karte zu sperren und ein Nachweis über die Sperrung sowie ein Einzelgesprächnachweis bei Assona einzureichen. Im Falle des Abhandenkommens oder bei Beschädigung durch Dritte muss unverzüglich, unter detaillierter Angabe des Abhandenkommens, die nächste erreichbare Polizeistelle aufgesucht werden und der Verlust oder Schaden angezeigt werden. Eine Kopie der Anzeige muss anschließen an Assona übersendet werden. Ist ein abhandengekommenes Smartphone aufgefunden worden und im Besitz des Versicherungsnehmer, muss Assona unverzüglich schriftlich darüber informiert werden und bereits erhalten Leistungen müssen zurückgezahlt oder zurückgegeben werden. Anspruch auf ein Leihgerät während der Reparatur gibt es nicht.

Selbstbeteiligung bei der Assona Handyversicherung

Bei Assona fallen keine Selbstbeteiligungskosten bei Reparaturen oder im Falle eines Totalschadens des Smartphones an. Hierbei ist auch nicht von Bedeutung, ob die Diebstahlszusatzoption dazu gebucht wurde oder nicht.

Widerruf & Kündigung

Das Widerrufsrecht kann 30 Tage nach Abschluss in Anspruch genommen werden und muss in Textforum bei Assona eingehen. Die Frist beginnt nachdem der Versicherungsschein mit allen anderen Vertragsunterlagen in Textform erhalten wurden. Wurde die Einmalzahlung als Zahlungsart gewählt, erfolgt die Erstattung innerhalb von 30 Tagen.

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben beide Versicherungsparteien das Recht den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat in Textform zu kündigen. Die Handyversicherung verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von Monat zu Monat stillschweigend, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat. Eine Verlängerung ist maximal bis zu 60 Monate möglich und endet nach Ablauf des 60. Vertragsmonats automatisch.

Übertragbarkeit der Handyversicherung

Bei einer Veräußerung des versicherten Smartphones endet die Handyversicherung mit dem Tag der Veräußerung. Innerhalb von vier Wochen kann dann der Käufer die Handyversicherung übernehmen und kostenfrei auf sich übertragen lassen.

AXA Versicherung AG: Der Versicherer hinter Assona

Die AXA Deutschland ist Teil des AXA Konzerns und zählt zu einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen. Die Geschäftstätigkeit des AXA Konzerns umfasst Vorsorge und Versicherung. Zu diesen zählen Altersvorsorgen, Renten- und Lebensversicherungen sowie Schaden- und Unfallversicherungen. Rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen 8 Millionen Kunden allein in Deutschland. Heute ist AXA unter einheitlichem Markennamen auf allen fünf Kontinenten vertreten und kann so seinen Kunden ein weltweites Servicenetz anbieten.

Auf Assona.com mit ein paar Klicks zur Handyversicherung

Der Aufbau der Assona Webseiten ist sehr strukturiert und übersichtlich. Ohne langes suchen lässt sich die gewünschte Versicherung für das eigene Smartphone finden. Mit nur wenigen Klicks lassen sich alle erforderlichen Angaben und gewünschten Zusatzoptionen eingeben und auswählen. Alle wichtigen Informationen sind direkt auf der Webseite aufgeführt und schnell und einfach zu finden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle Informationen zum Widerrufsrecht stehen auch zum Download zur Verfügung. Leider bietet Assona als Zahlungsmöglichkeit lediglich das Lastschriftenverfahren an, daher hat man keine weitere Option zur Auswahl. Wer einen Schaden melden möchte, kann dies sehr komfortable Schadensformular, welches recht schnell auf der Webseite zu finden ist, ausfüllen und abschicken.

Erstattung der Mobilfunkkosten bei Verlust

Im Falle eines Verlustes werden zusätzlich entstandene Mobilfunkgebühren, die in Folge einer wiederrechtlichen Handlung entstanden sind, bis zu einem Maximalbetrag von 200€ je versichertem Gerät von der Assona Handyversicherung ersetzt.

Telefonischer Support von Assona

Der Kundenservice von Assona ist nur über eine kostenpflichtige Hotline erreichbar. Im Vergleich zu anderen Hotlines ist die Wartezeit bei Assona aber sehr kurz und ohne lange Bandansage wird man zu einem der freundlichen Mitarbeiter weitergeleitet. Fragen zur Handyversicherung können problemlos und schnell beantwortet werden und auch eine Schadensmeldung ist über die Hotline möglich. Wer diese Gebühren dennoch nicht zahlen möchte, kann auf den E-Mail-Support zurückgreifen, dieser ist bei der Beantwortung von Fragen auch eine flotte und gute Option.

Handyversicherung für beruflich genutzte Handys von Assona

Die Handyversicherung von Assona hat eine Besonderheit, denn sie ist auch gültig für Smartphones die beruflich genutzt werden. Es fallen hierfür keine weiteren Kosten an und der Versicherungsumfang bleibt der gleiche.

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