Comfortschutz Handyversicherung

Der Anbieter Comfortschutz ist ein Spezialversicherer für Smartphone und Tablets. Durch diese Spezialisierung kann Comfortschutz einen Rundumschutz für eine Vielzahl von verschiedenen Smartphone-Anbietern anbieten. Comfortschutz arbeitet ausschließlich mit der European Warranty Partners SE zusammen.

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Update vom 18.09.2018

Der Anbieter Comfortschutz gehört nun zum Handyversicherungsanbieter Sofortschutz. Den ausführlichen Testbericht zur Sofortschutz Handyversicherung und alle notwenigen Informationen finden Sie in unserem Handyversicherungs-Vergleich.

Für unseren Test wurde ein Smartphone im Wert von 799€ versichert. Als Zusatzoption wurde der Diebstahlschutz zusätzlich gebucht und so mitversichert.

Konditionen & Voraussetzungen

Der monatliche Beitrag für die Handyversicherung bei Comfortschutz beträgt 7,99€. Die Zahlung erfolgt über die Abbuchung der Monatsbeiträge, kann aber alternativ auch über einen Jahresbeitrag gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Smartphones können bis zu 12 Monate nach dem Kauf versichert werden und die maximale Versicherungshöhe für Neugeräte beträgt 1.500€. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Datum auf dem Versicherungsschein, wenn der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Versichert wird ausschließlich das Smartphone und Kombiteile oder Zubehör gehören nicht zum Gegenstand der Handyversicherung. Die Versicherung ersetzt alle Kosten für die Reparatur oder Erneuerung des versicherten Smartphones bis zu vereinbarten Höchstgrenze. Bei der Vertragslaufzeit lässt sich keine andere Laufzeit auswählen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die Handyversicherung von Comfortschutz bietet nur einen Tarif an. Als Zusatzoption kann der Diebstahlschutz mitgebucht werden, dadurch wird natürlich der monatliche Beitrag höher. Der Versicherungsschutz ist immer derselbe, der monatliche Beitrag ist jedoch abhängig vom Kaufpreis des Smartphones und es gilt je günstiger das Smartphone desto günstiger die Handyversicherung.

Zu den abgedeckte Schadensfällen zählen Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Fall- und Sturzschäden und Schäden durch Wasser. Außerdem sind im Versicherungsschutz Schäden durch Überschwemmung, Blitzschlag, Versengen, Verschmoren, Verglimmen sowie Kurzschluss und Überspannung mitversichert. Entstehen Schäden durch Induktion, Implosion oder Explosion, Frost, Sturm, höhere Gewalt und Feuchtigkeit werden auch diese von der Versicherung abgedeckt. Auch bei Schäden durch Raub oder Einbruchsdiebstahl, auch aus einem verschlossenen PKW, sowie einfacher Diebstahl sind im Versicherungsschutz enthalten.

Schäden die unter die Gewährleistung des Fachhändlers oder des Herstellers fallen wie Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Bestehende Garantien und Haftungen sowie vertragliche Verpflichtungen Dritter sind immer vorrangig zu belasten. Nicht abgedeckte werden außerdem Schäden durch die natürliche Abnutzung des Smartphones oder durch Verschleiß. Darüber hinaus leistet die Versicherung keinen Schutz bei Schäden durch einen nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch sowie bei Schäden durch Reparaturarbeiten von nicht autorisierten Dritten Servicestellen und bei Vorsatz des Versicherungsnehmers. Auch bei Vandalismus, Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren des Smartphones kommt die Handyversicherung dafür nicht auf.

Entstehen Schönheitsfehler wie Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz. Des Weiteren werden auch Schäden an oder durch Software, mobile Datenträger oder durch Viren sowie Softwarefehler, Datenverluste und Verbrauchsmaterial nicht abgedeckt.

Maßnahmen im Schadensfall

Im Schadensfall wird das defekte Smartphone an das von der Handyversicherung benannte Reparaturunternehmen gesendet. Die Versandkosten zum Reparaturservice werden nicht von der Versicherung übernommen. Bei Totalschaden des Smartphones wird ein Ersatzgerät in derselben Art und Güte zur Verfügung gestellt. Bei dem Ersatzgerät kann es sich auch um ein gebraucht Gerät handeln. Das Eigentum des defekten Smartphones geht bei einem Schadensfall auf die Versicherung über und muss der Versicherung übersendet werden. Auch das gesamte originale Zubehör geht im Schadensfall in das Eigentum der Versicherung über. Hat man das Ersatzgerät erhalten, tritt es anstelle des defekten Smartphones und ist ab diesem Zeitpunkt Gegenstand der Handyversicherung.

Die Höchstentschädigungsleistung pro Schadensfall beträgt im ersten Jahr 80% des Kaufpreises und nimmt pro Jahr um 20% ab. Somit beträgt die Höchstentschädigungsleistung im zweiten Jahr noch 60% und im dritten Vertragsjahr nur noch 40% des ursprünglichen Kaufpreises.

Nach Auftreten eines Schades muss der Versicherungsfall innerhalb von einem Monat der Versicherung mitgeteilt werden und das beschädigte Smartphone an den vom Versicherer beauftragten autorisierten Servicebetrieb übergeben werden. Bei Raub oder Diebstahl wird bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte bereitgestellt. Im Falle eines Diebstahls muss innerhalb von einem Monat eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeistelle gestellt und unter detaillierter Angabe des Schadenhergangs der Versicherung übersendet werden. Zusätzlich muss ein Nachweis über die SIM-Kartensperrung sowie die Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur Ersatzbeschaffung innerhalb von einem Monat an die Versicherung übergeben werden. Jeder Schaden kann problemlos online gemeldet werden.

Die Schadensabwicklung erfolgt über die Online-Schadensmeldung auf der Webseite von Comfortschutz.de. Hier wird das vorhandene Formular ausgefüllt und an die Versicherung versendet. Im Anschluss erhält der Versicherungsnehmer eine Bestätigung des Reparaturauftrags und versendet das defekte Gerät an das von der Versicherung mitgeteilten Reparaturunternehmen. Nach der Reparatur wird das instandgesetzte Smartphone kostenfrei zurück gesendet.

Selbstbeteiligung bei der Comfortschutz.de Handyversicherung

Bei der Handyversicherung von Comfortschutz gibt es keine Selbstbeteiligung. Es entstehen also keine weiteren Kosten bei der Abwicklung von Schadensfällen.

Widerruf & Kündigung

Die Vertragserklärung kann bei Comfortschutz innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie aller anderen Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform an die Versicherung zu übersenden. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, jedoch spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und muss in Textform erklärt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden nach der Kündigung erstattet. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles sind beide Parteien berechtigt den Versicherungsvertrag zu kündigen. Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit von Jahr zu Jahr. Nach Ablauf des 5. Versicherungsjahres endet der Versicherungsschutz automatisch.

Übertragbarkeit der Handyversicherung von Comfortschutz

Wird das Smartphone verkauft, so endet der Versicherungsvertrag sofort. Hierfür muss der Kaufvertrag an die Versicherung übersendet werden und diese geht dann von der sofortigen Kündigung des Käufers aus und kündigt den Versicherungsvertrag.

EWP: Der Versicherer hinter Comfortschutz.de

Die European Warranty Partners SE ist der Versicherer hinter Comfortschutz. Außer der Handyversicherung bietet EWP als Versicherer für private und gewerblich genutzte Elektronik auch Schutz für Camcorder und Kameras an. Das junge Unternehmen bietet eine schnelle, moderne und besonders bequeme Zusammenarbeit im Service, um im Fall der Fälle die Schadensregulierung schnell und bequem durchführen zu können.

Bei Comfortschutz mit ein paar Klicks zur Handyversicherung

Die Webseite von Comfortschutz.de ist sehr benutzerfreundlich und strukturiert. Auf einen Blick lassen sich alle abgedeckte Schäden auf der Startseite für Smartphones anschauen. Auch der Beitrag für die Handyversicherung lässt sich mit nur wenigen Klicks ermitteln. Als Zahlungsmöglichkeiten kann zum einen das SEPA-Lastschriftenmandat ausgewählt werden und zum anderen eine Ratenzahlung per Überweisung vereinbart werden. Informationen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zum Widerrufsrecht erscheinen vor der Eingabe der eigenen Daten und können dort problemlos durchgeschaut werden. Das Schadensformular steht auch online zur Verfügung und kann 24 Stunden genutzt werden.

Telefonischer Support von Comfortschutz

Bei dem kostenlosen Telefonsupport von Comfortschutz spricht man nach wenigen Momenten der Bandansage mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter. Alle Fragen zur Handyversicherung können dann schnell und fachkundig vom Mitarbeiter beantwortet werden und es liegt dem Mitarbeiter tatsächlich etwas daran, dass vor dem Beenden des Telefonats alle Frage ausnahmslos geklärt sind. Wer Fragen zur Handyversicherung hat und sich nicht die Versicherungsbedingungen durchlesen möchte ist beim Telefonsupport von Comfortschutz sehr gut aufgehoben.

Anpassung der Prämien von Comfortschutz

Die Versicherungsnehmer werden in ausreichend große Bestandsgruppen eingeteilt und für jede Bestandsgruppe wird Aufgrund der Kalkulationsgrundlage der Prämienfaktor pro Versicherungsjahr neu ermittelt. Ergibt die Neukalkulation einen um mindestens 5% abweichenden Wert von der aktuellen Prämie, so ist die Handyversicherung berechtigt die Prämie um diese Differenz zu erhöhen. Die Handyversicherung ist jedoch verpflichtet sie um diese Differenz zu senken. Die Prämien dürfen nur einmal pro Versicherungsjahr angepasst werden. Bei Erhöhung der Prämien hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann den Versicherungsvertrag kündigen.

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