Neuer Versicherer: Hiner der Handyversicherung von Onlineversicherung steht nun die Wertgarantie AG.
Vertragsdauer: Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr und ist spätestens ein Monat vor seinem Ablauf zu kündigen. Andernfalls verlängert sich die Handyversicherung um ein weiteres Jahr.
Lost & Found: den kostenlosen Lost & Found Service gibt es nicht mehr.
Diebstahlmeldung: Die Diebstahlmeldung muss nicht mehr innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Für unseren Test haben wir ein aktuelles Smartphone über Onlineversicherung.de versichert. Zusätzlich wurde die Option zum Diebstahlstutz dazu gebucht. Die Zusatzoption zum Ausschluss der Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall wurde nicht gebucht.
Konditionen & Voraussetzungen
Der Gesamtpreis für die Handyversicherung beträgt monatlich 8,99 €. Der Versicherungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit kündbar. Die Beiträge werden monatlich über das Lastschriftenverfahren abgebucht. Alternativ können die Monatsbeiträge auch monatlich überwiesen werden. Wer eine Einmalzahlung vornehmen möchte, kann dies über die Hotline ankündigen und umstellen lassen. Es können alle Smartphones die nicht älter als 12 Monate sind versichert werden. Der Versicherungsschutz ist gültig, sobald der erste vertraglich vereinbarte Beitrag gezahlt wurde. Eine Karenzzeit gibt es nicht, die Handyversicherung ist somit sofort gültig. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Auf OnlineVersicherung lassen sich mehrere Zusatzoptionen buchen. Zum einen kann man selbst entscheiden, ob die Handyversicherung eine Selbstbeteiligung enthalten soll oder nicht. Zum anderen lässt sich auch der Diebstahlschutz mit versichern. Die Auswahl dieser Optionen beeinflusst natürlich auch den monatlichen Beitrag.
Versicherungsschutz von OnlineVersicherung
Die Versicherung gewährt Schutz bei Zerstörung oder Beschädigung die durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, Fall- oder Sturzschäden sowie Wasser und Feuchtigkeit entstehen. Außerdem werden Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannung vom Versicherungsschutz abgedeckt. Eine Besonderheit der Handyversicherung ist, dass auch für den Verschleiß des Akkus ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus wird auch für Schäden durch Diebstahl Ersatz geleistet.
Die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Händlers fallenden Konstruktions-, Material- und Fabrikationsschäden werden nicht von der Versicherung abgedeckt, sofern diese Schäden durch den Händler oder Hersteller abgesichert werden. Schäden durch die natürliche Abnutzung sowie durch Verschleiß, außer des Akkus, werden nicht Entschädigt. Außerdem gehören der nicht bestimmungsmäßige Gebrauch sowie Reparaturarbeiten durch nicht autorisierte Reparaturunternehmen nicht zum Versicherungsschutz. Des Weiteren werden Schönheitsfehler insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie Schäden durch Sturm, Überschwemmung, Hagel, Großbrände und Explosionen nicht von der Versicherung abgedeckt. Katastrophen die durch Bahn, Schiff oder Einsturz entstehen fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Ansonsten werden Schaden durch Softwarefehler, mobile Datenträger und Verbrauchsmaterial nicht versichert.
Die Entschädigungsleistung besteht in der Erneuerung, in gleicher Art und Güte, oder in der Erstattung der tatsächlich entstandenen Reparaturkosten. Diese Entschädigungsleistungen werden jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungsgrenze erstattet. In einem Totalschadenfall wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung den Zeitwert überschreiten. In diesem Fall geht das Eigentum des alten Gerätes auf die Versicherung über und muss dieser inklusive des gesamten Zubehörs übersendet werden. Die Daten über das Ersatzgerät sind der Versicherung innerhalb von einem Monat in Textform mitzuteilen.
Der Zeitwert wird zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nach dem Verkaufspreis des defekten Gerätes bemessen. Im 1. Vertragsjahr wird der Verkaufspreis mit 83 % bemessen, im 2. Vertragsjahr mit 53%, im 3. Vertragsjahr mit 23 % und im 4. Vertragsjahr nur noch auf 15 % des Verkaufspreises begrenzt.
Der Schaden muss innerhalb von einem Monat an OnlineVersicherung gemeldet werden. Die Versandkosten zum Reparaturunternehmen müssen selbst getragen werden. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist die Einreichung der Schadenmeldung, der Kaufrechnung sowie die vom Versicherungsnehmer gezahlte Reparaturrechnung. Bei Reparaturkosten über 150 € muss zuvor ein Kostenvoranschlag an die Versicherung zur Genehmigung übersendet werden. Bei Diebstahl muss ein Nachweis über die gestellte Starfanzeige bei der Polizei mit einer detaillierten Schadenschilderung sowie die SIM-Kartensperrung innerhalb von 24 Stunden nach Diebstahl erfolgen. Die Kaufrechnung für das Ersatzgerät kann innerhalb von einem Monat bei der Versicherung eingereicht werden.
Im Schadenfall wird der Schaden online an OnlineVersicherung gemeldet. Ein Schadensformular steht online zur Verfügung. Anschließend erhält man eine Bestätigungs-Mail mit allen weiteren Angaben zum Reparaturservice und dem weiteren Vorgehen. Ein Leihgerät wird nicht zur Verfügung gestellt.
Selbstbeteiligung bei der Handyversicherung von OnlineVersicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt 50 € pro Gerät und Schadensereignis. Diese kann aber auch abgewählt werden, dadurch erhöht sich dann der monatliche Beitrag.
Widerruf & Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, erstattet.
Die Kündigung muss mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform bei der Versicherung eingehen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sind beide Parteien berechtigt den Versicherungsvertrag zu kündigen. Wird die Prämie erhöht, so kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Da die Handyversicherung über eine unbestimmte Zeit läuft und jederzeit kündbar ist, ist keine Verlängerung des Versicherungsvertrags notwendig.
Veräußerung des Smartphones mit der Handyversicherung von OnlineVersicherung
Bei einem Verkauf hat der Käufer die Möglichkeit den Handyvertrag zu übernehmen. Wird diese Übertragbarkeit nicht genutzt, geht die Versicherung von einer Kündigung aus. Die Veräußerung muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden.
EWP: Der Versicherer hinter OnlineVersicherung
Die European Warranty Partners SE steht für maßgeschneiderte Garantie-Dienstleistung aus einer Hand. Auf der Suche nach immer neuen Lösungen bietet EWP seinen Kunden schnelles Handeln und Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Schäden. Das deutsche Unternehmen bietet neben Handyversicherung auch Versicherung für Tablets und Kameras an.
Bei Onlineversicherung.de in wenigen Minuten zur Handyversicherung
Die Webseite von Onlineversicherung.de ist sehr strukturiert und benutzerfreundlich aufgebaut. Die Startseite biete alle notwenigen Informationen zur Handyversicherung. Mit wenigen Klicks lässt sich die Handyversicherung abschließen oder ein schaden melden. Die Allgemein Versicherungsbedingungen stehen auf der Webseite zur Verfügung. Die Zahlungsmöglichkeiten sind jedoch beschränkt auf das Lastschriftenverfahren oder die monatliche Überweisung des fälligen Betrags. Weitere wichtige Informationen sind auf dem Produktinformationsblatt zu finden. Beispielsweise findet man das Widerrufsrecht und die Laufzeit des Vertrags nur auf dem Produktinformationsblatt und nicht unter den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Da aber beide Dokumente zur Verfügung stehen kann man beides problemlos durchschauen.
Telefonischer Support von OnlineVersicherung
Die Hotline von Onlineversicherung.de steht allen Interessenten und Kunden kostenlos zur Verfügung. Nach nur wenigen Sekunden Bandansage erhält man die Möglichkeit seine Probleme oder Fragen mit einem kompetenten Mitarbeiter zu besprechen. Die freundlichen Mitarbeiter helfen gerne und nehmen sich Zeit für alle anliegen. Wer einen Schadensfall melden möchte, kann dies auch über die Hotline schnell und einfach durchführen.
Absicherung der frei beruflich genutzten Smartphones von OnlineVersicherung
Geräte die Gewerblich genutzt werden (nur im Rahmen eines freien Berufes) sind in der Handyversicherung von OnlineVersicherung mit abgesichert. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem Smartphone Geld verdient wird durch beispielsweise Vermietung oder Verleihung. Auch im Rahmen eines freien Berufs wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt sind die Smartphones versichert.
Besondere Absicherung von OnlineVersicherung
Eine Besonderheit die onlineversicherung.de anbietet, ist das auch der Akku mit versichert wird. Dadurch hat man auch bei Akkuschäden einen Anspruch auf den Versicherungsschutz.
Anpassung der Prämie von OnlineVersicherung
Die Versicherten werden in sogenannte Bestandsgruppen eingeordnet. Einmal pro Vertragsjahr wird der Prämienfaktor für die einzelnen Bestandsgruppen neu berechnet. Ergibt sich bei der Berechnung eine Mindestabweichung von 5 % vom bisherigen Tarif, so ist die Versicherung berechtigt, die Prämie um diese Differenz zu erhöhen und verpflichtet sie um diesen Differenzbetrag zu senken. Der Versicherungsnehmer hat bei einer Erhöhung das recht die Handyversicherung zu kündigen.
Lost & Found Service von onlineversicherung.de
Zur Unterstützung bei der Wiederauffindung beim Abhandenkommen des Smartphones wird dieses kostenlos in einer Online-Datenbank über einen Code registriert. Wird das Smartphone gestohlen oder geht es verloren, kann die Suche über die Datenbank beschleunigt werden.
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