Sofortschutz Handyversicherung

Der Anbieter Sofortschutz.net ist ein Garantiedienstleister für elektronische Geräte vom Smartphone bis zur Smartwatch.

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Update vom 19.09.2018

Diebstahl aus verschlossenem Fahrzeug: Wird das Smartphone aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug gestohlen, so ist es dennoch versicht.

Preisminderung: Der Preis für die Handyversicherung wurde von 13,99€ auf 10,99€ gesenkt. Das entspricht einer Preissenkung von mehr als 20%.

Deckungssumme: Die Deckungssumme wurde auf 2.000€ angehoben.

Zubehör: Originalzubehör ist nun auch Bestandteil der Versicherung.

Neuer Versicherer: Der neue Versicherer hinter Sofortschutz ist die Wertgarantie AG.

Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung pro Schadensereignis beträgt nun 30€.

Gewerblich genutzte Smarthphones: Wird ein Smartphone gewerblich genutzt, so besteht kein Versicherungsschutz dafür. Außnahme stellen nur freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder beispielsweise Architekten.

Akku mitversichert: Der Akku ist nun mit versichert, und das auch bei Verleiß

Neue Zeitwertermittlung: In den ersten zwei Jahre wird der Zeitwert mit 100% angesetzt. Ab dem dritten Jahr reduziert sich der Zweitwert von Jahr zu Jahr um je 20%.

Höhere Gewalt: Schäden durch höhere Gewalt werden nicht mehr versichert.

Neben Handyversicherungen können auch andere elektronische Geräte wie Tablets oder wie bereits erwähnt Smartwatches versichert werden. Sofortschutz arbeitet mit der European Warranty Partners SE zusammen und die Handyversicherung bietet mehr als die gesetzliche Gewährleistung, so das versprechen.

Für unseren Test wurde ein aktuelles Smartphone mit einem Neupreis von 799 € versichert. Als Zusatzoption wurde der Diebstahlschutz dazu gebucht und so mitversichert.

Konditionen & Voraussetzungen

Der monatliche Beitrag für die Handyversicherung bei Sofortschutz beträgt 13,99 €. Die Zahlung erfolgt in Monatsbeitragen, kann aber alternative auch viertel- oder halbjährig gezahlt werden. Smartphones können bis zu 12 Monate nach dem Kauf versichert werden. Versichert wird lediglich das Smartphone und keinerlei Zubehör. Der Versicherungsschutz beginnt sofort und ohne eine Warte- oder Karenzzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monat und der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Bei Sofortschutz ist der Tarif abhängig vom Geräteneupreis und wird in drei Kategorien unterteilt. Smartphones bis zu einem Neupreis von 1.500 € können hier versichert werden. Als Zusatzoption kann der Diebstahlschutz mitgebucht werden, dadurch wird natürlich der zu zahlende monatliche Beitrag höher.

Versicherungsschutz bei Sofortschutz

Von der Versicherung werden Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Fall oder Sturzschäden sowie Wasserschäden und Schäden durch Überschwemmung oder Feuchtigkeit abgedeckt. Außerdem bietet die Versicherung einen Schutz gegen Brand, Blitzschlag, Versengen und Verschmoren. Auch Schäden die durch Kurzschluss oder Überspannung, Implosion oder Explosion sowie durch Frost, Sturm oder höhere Gewalt entstehen fallen unter den Versicherungsschutz der Handyversicherung. Darüber hinaus wird Ersatz geleistet, wenn Schäden durch Raub und Einbruchsdiebstahl entstehen, auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug. Bei einem einfachen Diebstahl gilt der Versicherungsschutz ebenso.

Schäden die unter die Herstellergarantie fallen wie Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler werden nicht mit versichert, sofern diese Schäden durch den Hersteller oder Fachhändler abgedeckt werden. Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten sind vorrangig zu belasten. Weiterhin werden Schäden nicht abgedeckt die durch die natürliche Nutzung oder durch Verschleiß entstehen. Ebenso werden der nicht bestimmungsmäßige Gebrauch des Smartphones oder Reparaturarbeiten durch nicht von der Versicherung bestimmten Servicestellen nicht mit abgedeckt. Der Versicherungsschutz greift auch nicht, wenn das versicherte Smartphone liegengelassen, vergessen oder verloren wird. Außerdem werden Schäden durch Vandalismus sowie Kratz-, Schramm- und Scheuerspuren nicht mit versichert. Bei Katastrophen wie Erdbeben, Hagel oder Flut sowie Einsturzkatastrophen kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

Der Versicherungsschutz besteht weiterhin nicht, wenn Schäden durch Softwarefehler, mobile Datenträger und Viren entstehen. Auch Schäden durch Verbrauchsmaterial oder Daten- und Softwareverluste werden nicht abgedeckt.

Maßnahmen im Schadensfall

Im Schadensfall muss das defekte Smartphone innerhalb eines Monats an den Servicepartner von Sofortschutz übersendet werden. Über die Versandkosten zum Reparaturservice werden keine Angaben gemacht, wer die Kosten dafür zu tragen hat. Die Versicherung ersetzt im Falle eines Schadens die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Smartphones bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Im Falle eines Totalschadens wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt welches die gleiche Art und Güte des versicherten Smartphones hat. Bei dem Ersatzgerät kann es sich durchaus auch um ein Gebrauchtgerät handelt. Wird ein Ersatzgerät von der Versicherung zur Verfügung gestellt, geht das Eigentum des defekten Smartphones inklusive allem original Zubehör auf die Versicherung über und muss der Versicherung übersendet werden. Auch bei Raub oder Einbruchsdiebstahl wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Rechnung für die Reparatur ist der Versicherung innerhalb eines Monats einzureichen, die Frist beginnt ab dem ausgewiesenen Rechnungsdatum. Das Ersatzgerät muss der Versicherung innerhalb eines Monats in Textform mitgeteilt werden, damit es anstelle des defekten Gerätes tritt und die Handyversicherung auf das Ersatzgerät übergeht.

Die Höchstentschädigungsleistung pro Schadensfall beträgt im ersten Vertragsjahr 80% des Kaufpreises. Im zweiten Jahr beträgt die Höchstentschädigungsleistung 60% und im dritten Jahr noch 40 % des ursprünglichen Kaufpreises. Wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, steigt die Höchstentschädigung wieder auf den Ursprungsbetrag und reduziert sich danach wieder abhängig von der Laufzeit des Vertrags.

Ein Schaden muss innerhalb von 30 Tagen bei der Versicherung gemeldet werden. Der Antrag zu Schadensmeldung steht Online zur Verfügung und kann dort ausgefüllt und übersendet werden. Bei Raub und Diebstahl ist die nächste Polizeistelle aufzusuchen und eine Strafanzeige zu stellen. Dieser Nachweis muss unter detaillierter Schadensschilderung sowie eines zusätzlichen Nachweises über die Mobilfunk-Kartensperrung auch innerhalb von einem Monat an die Versicherung gemeldet und übersendet werden.

Die Schadensabwicklung erfolgt durch das absenden des Onlineantrags, dies ist rundum die Uhr möglich. Nach kurzer Zeit erhält man eine E-Mail mit der Bestätigung des Reparaturauftrags und allen wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf der Schadensregulierung. Der Rückversand nach der Reparatur ist kostenfrei. Die Rechnung muss anschließend an die Versicherung übersendet werden, alternativ kann dies auch über den Servicepartner geschehen. Anspruch auf ein Leihgerät hat man bei dieser Handyversicherung nicht.

Selbstbeteiligung bei der Sofortschutz Handyversicherung

Im Falle eines Schades entstehen keine zusätzlichen Kosten, denn die Handyversicherung von Sofortschutz ist ohne Selbstbeteiligung.

Widerruf & Kündigung

Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 2 Wochen in Anspruch genommen werden. Der Widerruf muss in Textform, ohne Angabe von Gründen, an die Versicherung gesendet werden. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurück erstattet.

Die Kündigung ist in Textform zu erstellen und die Handyversicherung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden von der Versicherung anschließend erstattet. Tritt ein Schadensfall auf, haben beide Parteien das Recht die Handyversicherung vorzeitig zu kündigen. Der Versicherungsverträge verlängern sich nach der vereinbarten Festlaufzeit von Jahr zu Jahr. Nach Ablauf des 5. Versicherungsjahres endet das Versicherungsverhältnis automatisch.

Übertragbarkeit der Handyversicherung von Sofortschutz

Wird das Smartphone verkauft, kann die Handyversicherung vom Käufer übernommen werden. Hierfür müssen alle erforderlichen Daten der Versicherung mitgeteilt werden. Wird dies vom Käufer nicht gewünscht, geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrags durch den Käufer aus. Somit erlischt die Handyversicherung sobald ein Kaufvertrag an die Versicherung übergeben wurde.

EWP: Der Versicherer hinter Sofortschutz.net

Die Versicherung hinter Sofortschutz ist die European Warranty Partners SE. Als großer Versicherer für private und gewerblich genutzte Unterhaltungs-, Kommunikations- und Fotoelektronik erleichtert EWP seinen Kunden bei Schadensfällen das Leben mit ihrer unkomplizierten und schnellen Schadensregulierung.

Bei Sofortschutz mit ein paar Klicks zur Handyversicherung

Die Webseite von Sofortschutz.net ist sehr einfach gehalten und dadurch auch sehr strukturiert. Man findet sich schnell zurecht und kann mit nur wenigen Klicks den Preis für seine Handyversicherung ausrechnen lassen und die Handyversicherung buchen. Die Webseite gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten abgedeckten Schäden. Als Zahlungsmöglichkeit wird nur das SEPA-Lastschriftenverfahren angeboten. Die Informationen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zum Widerrufsrecht sind auf der Seite abrufbar und einfach zu finden. Nicht alle wichtigen Informationen sind in den Versicherungsbedingungen enthalten und müssen im Produktinformationsblatt nachgelesen werden. Dieses befindet sich aber direkt unter den Versicherungsbedingungen und ist daher auch problemlos nachlesbar. Das Schadensformular steht direkt auf der Startseite zur Verfügung und kann mit nur einem Klick ausgewählt werden.

Anpassung der Prämie von Sofortschutz.net

Die Prämien werden einmal pro Versicherungsjahr neu kalkuliert. Ergeben sich bei der Neukalkulation Abweichungen von mindestens 5%, kann die Versicherung die Prämie auf den neu Kalkulierten Wert erhöhen. Ergibt die Kalkulation aber eine niedrigere Prämie ist die Versicherung verpflichtet die Prämien zu senken. Bei einer Erhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Telefonischer Support von Sofortschutz

Der Telefonsupport bei Sofortschutz.net ist kostenfrei erreichbar. Ohne Bandansage erhält man einen kompetenten Mitarbeiter ans Telefon, der alle Fragen zur Handyversicherung schnell und unkompliziert beantworten kann. Am Ende des Gesprächs wird man sogar darum gebeten bei weiteren Fragen einfach kurz durchzurufen um sich umfassend über die Handyversicherung vor Abschluss zu informieren.

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