Nur in Sonderfällen wird Feuchtigkeit im Gerät durch eine Versicherung abgedeckt
Wenn ein Smartphone in die Badewanne fällt oder ein Glas Cola darüber verschüttet wird, dann zahlt die Versicherung nicht. Auch Schäden durch Kondenswasser sind nicht abgedeckt. Lediglich in Sonderfällen wie zum Beispiel bei einem Rohrbruch hat der Versicherte die Möglichkeit, den Schaden ausgeglichen zu bekommen.
Wird ein Smartphone geklaut, dann erlischt auch der Versicherungsschutz. In den meisten Fällen ist keine Abdeckung vorhanden, welches das Smartphone vor Diebstahl schützt. Hierfür sind Sonderklauseln beziehungsweise Extraversicherungen notwendig. Bei einem Diebstahl bleibt der Versicherte häufig auf dem Schaden sitzen, wenn das Smartphone zum Beispiel aus der Jackentasche in einem Restaurant gestohlen wurde.
Kein Geld für Kratzer
Die meisten Versicherungen decken Schäden am Handy ab, wenn ein Bedienungsfehler oder Unfall vorliegt. Hierbei muss ein Handy aber so stark beschädigt sein, dass es nicht mehr funktionsfähig ist. Kleine Kratzer auf dem Display geben für die meisten Versicherungen keinen Ausschlag, dem Versicherten eine Schadenssumme zu zahlen.
Bei Kratzern und Schrammen spricht man von "Schönheitsfehlern", diese werden von der Versicherung nicht als Schaden gesehen.
Um welchen Schaden es sich auch immer beim Smartphone handelt, der Schaden ist umgehend der Versicherung zu melden. Ansonsten erlischt der Schadensanspruch. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob der Schadensfall im Schutzbrief mit enthalten ist. Im Schutzbrief wird aufgelistet, welches Gerät versichert ist und welche Leistungen die Versicherung beinhaltet. Ein defektes Handy Gehäuse ist für eine Versicherung kein Schadensfall. Sollte man nicht mehr mit dem Handy telefonieren können, dann tritt die Versicherung in Kraft.
Vandalismus, Sabotage, Beschädigung oder Plünderung von Dritten
Wenn ein Handy von einer dritten Person zerstört wurde, dann besteht nicht immer ein Versicherungsschutz. Nur wenn die dritte Person unbekannt ist, gibt es eine Möglichkeit, eine Schadenssumme zu erhalten. Bei Bekannten oder Familienmitgliedern tritt der Versicherungsschutz nicht in Kraft. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Dritten in Anspruch genommen werden.
Die eigene Handyversicherung ist in diesem Fall nicht mehr zuständig. Wenn die dritte Person nicht versichert sind, dann bleibt der Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen. Es sei denn, der Verursacher haftet mit seinem privaten Vermögen. Sollte eine Forderungsausfalldeckung vorhanden sein, dann würde diese haften, falls die dritte Person über kein Vermögen verfügt.
Fahrlässiges Verhalten fällt nicht in den Versicherungsschutz
Ein Smartphone ist versichert, wenn es durch eine Explosion oder einen Brand beschädigt wurde. Die Versicherung tritt aber nicht in Kraft, wenn der Kurzschluss oder ein Brand selber verursacht wurde. In diesem Fall bleibt der Versicherte auf seinem Schaden sitzen. Montage-, Material- oder Konstruktionsfehler fallen nur in die Leistungen einer Versicherung, wenn sie nicht mehr durch die Hersteller Garantie abgesichert sind.
In wieweit ein Schaden von der Versicherung mit abgedeckt wird, hängt meistens auch vom Einzelfall ab. Immer wenn ein Schaden gemeldet wurde, dann prüft die Versicherung den Sachverhalt und ob es sich um ein versichertes Schadensereignis handelt. Dafür ist eine genaue Schilderung notwendig und alle angeforderten Unterlagen und Beweise müssen umgehend eingereicht werden.
Viele Versicherungen verlangen, dass das Smartphone zur Reparatur eingeschickt wird. Wird bei einem Einbruch-Diebstahl oder Raub ein Smartphone entwendet, dann muss zwingend eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Ansonsten ist die Übernahme der Kosten durch die Versicherung nicht möglich. Der Gang zur Polizei muss auch umgehend erfolgen, wer sich Zeit lässt kann den Versicherungsanspruch verlieren.
Alle Unterlagen für ein Smartphone wie zum Beispiel Garantiebelege, die Rechnung oder sonstige Dokumente müssen zwingend aufbewahrt werden. Diese Pflicht ist auch im Schutzbrief vermerkt. Ansonsten könnte es im Schadensfall passieren, dass die Versicherung ihrer Leistung nicht nachkommen muss oder es einfach unnötig lange dauert.
Immer Vorsicht walten lassen
Mit einem Smartphone sollte immer vorsichtig umgegangen werden. Wer das Gerät nicht ausreichend schützt, kann im Schadensfall etwas Pech haben, denn die Versicherung muss den Schaden dann nicht immer übernehmen. Eine Schutzhülle ist Pflicht. Auch sollte das Smartphone nicht mit in ein Hallenbad oder Freibad genommen werden. Überall dort, wo ein Handy Feuchtigkeit, Hitze oder anderen Risiken ausgesetzt wird, kann eine Versicherung im Schadensfall eine Mitschuld voraussetzen.
Fällt ein Smartphone im Badezimmer in die Badewanne oder in der Küche auf die Fliesen, dann entbindet sich eine Versicherung ihrer Leistungen. Hier wird von Fahrlässigkeit gesprochen und eine Versicherung ist nicht zu einer Leistung verpflichtet. Es wird nach Einzelfällen entschieden und nach Schwere der eigenen Schuld. Ein fahrlässiges Verhalten lässt einer Versicherung immer Spielraum, sich von der Zahlung frei zu sprechen. Wer sorgsam auf sein Handy achtet und alle Regeln befolgt, der kann auch einen vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
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