Schutzklick Handyversicherung

Mit der Entwicklung und dem Vertrieb von innovativen Softwarelösungen zwischen der traditionellen Versicherungswirtschaft und der modernen Online Welt bietet Schutzklick mit nur wenigen Klicks seinen Kunden Produktversicherungen in verschiedenen Bereichen.

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Update vom 18.09.2018

Der Versicherer: Der Versicherer hinter Schutzklick hat sich geändert. Wurde die Handyversicherung früher noch in Kooperation mit der R+V Versicherung abgewicktelt, steht heute mit der Allinaz Versicherung ein neuer Kooperationspartner zur Verfügung.

Preisanstieg: Der Preis wurde von 4,99€ auf 7,49€ angehoben für die einen 2 Jahresschutz inklusive Diebstahlschutz.

Versicherungszeitraum nach Kauf: Aktuell können nur noch Geräte bis zu 3 Monate nach dem Kauf versichert werden. Der Zeitraum hat sich somit halbiert von 6 Monaten auf 3 Monate.

Neue versicherte Schäden: Nun werden auch Sabotage und Vandalismus von der Handyversicherung abgedeckt.

Zeitwertermittlung: Bis zu 6 Monate nach dem Kauf des Gerätes beträgt der Zeitwert 100%, bis zu 12 Monate 80%, bis zu 24 Monate 60 % und ab 24 Monaten nur noch 40 %.

Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung ist gestiegen. Zwar bezahlt man immernoch 25% des Kaufpreises, aber die Pauschalselbstbehalte wurden angehoben. Für ein Smartphone im unserem Handyversicherungs Test für 799€ zahlt man nun 100€ anstatt 75€. Das ist ein Preisanstieg von 33%.

Wartezeit: Hat man das Smartphone gekauft und möchte es später als 7 Tage nach dem Kauf versichern, so hat man eine Wartezeit von 6 Wochen.

Fazit: Die Versicherungsbedingungen haben sich verschlechtert und der Kunde muss nun tiefer in die Tasche greifen für schlechter Bedingungen.

Nicht nur Handyversicherungen können über Schutzklick abgeschlossen werden, sondern auch andere mobile und stationäre Elektrogeräte wie Tablets und Notebooks lassen sich mit Schutzklick versichern. Mit über 50 Mitarbeitern in 15 Ländern agiert Schutzklick international. Zu den Versicherungspartnern von Schutzklick gehören namhafte Versicherungen wie R+V, ERGO Direkt sowie ARAG.

Für unseren Test wurde beispielhaft die Handyversicherung für ein Smartphone zum Neupreis von 799€ berechnet. Der Diebstahlschutz wurde als Zusatzoption mit gebucht und die Laufzeit auf 24 Monaten festgesetzt.

Konditionen & Voraussetzungen

Der Preis für die Handyversicherung bei Schutzklick liegt insgesamt bei 119,95 € für einen 2 Jahresschutz inklusive Diebstahlschutz. Dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 4,99 €. Die Zahlung erfolgt durch eine Einmalzahlung und wird zu Vertragsbeginn fällig. Der Vertragsabschluss ist bis** 6 Monate nach dem Kauf** des Smartphones möglich. Für Smartphones, bei denen die Handyversicherung später als 14 Tage nach Gerätkauf abgeschlossen wird, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Wochen. Die Vertragslaufzeit ist variabel zwischen 12 und 24 Monaten wählbar. Die Versicherung gilt weltweit, somit ist das Smartphone auch im Urlaub versichert.

Versicherte und nicht versicherte Schäden

Die Handyversicherung deckt Sachschäden durch Bedienfehler, Bodenstürzte und Flüssigkeitsschäden, die nicht durch Witterungseinfluss oder Reinigung entstanden sind, ab. Außerdem hat man Entschädigungsanspruche bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung und Kurzschluss. Für Diebstahl gilt der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn das Smartphone in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Bei Einbruchsdiebstahl muss sich das Smartphone in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder einem nicht einsehbaren Kofferraum respektive Handschuhfach eines verschlossenen PKW befunden haben. Auch gegen Raub und Plünderung ist das Smartphone abgesichert. Im Totalschadenfall muss zwecks Prüfung das betroffene Gerät inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs dem Versicherer vorgelegt werden. Wird ein Totalschadenfall festgestellt, erlischt die Versicherung im Anschluss an die Ersatzleistung durch die Versicherung.

Wird ein Smartphone defekt geliefert, greift nicht die Versicherung, sondern die Herstellergarantie. Wer Anspruch auf eine Herstellergarantie hat, sollte im Schadensfall immer zuerst prüfen, ob der Schaden durch die Herstellergarantie gedeckt ist. Wird nämlich ein Schaden von der Herstellergarantie abgedeckt, hat man keine Ansprüche gegenüber der Handyversicherung. Außerdem werden Schäden durch liegenlassen, vergessen und verlieren nicht abgedeckt. Wer sein Smartphone gerne und oft reinigt, sollte bedenken, dass Schäden die durch die Reinigung entstanden sind, nicht von der Versicherung übernommen werden. Weitere nicht versicherte Schäden sind Schönheitsfehler wie Kratzer,** Schäden durch Dritte** und durch unsachgemäße Reparatur entstandene Schäden. Nicht mit versichert werden zudem der Wechseldatenträger, der Akku sowie Software aller Art. Generell kann man sagen, dass alle Teile, die während der Lebensdauer eines Smartphones erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, nicht mit versichert sind.

Maßnahmen im Schadensfall

Im Schadensfall muss das defekte Smartphone an ein von der Handyversicherung vorgegeben Reparaturdienstleistungsunternehmen versendet werden und eine Selbstbeteiligung wird fällig. Die Versandkosten werden von der Versicherung getragen, also fallen keine weiteren Kosten an. Hierzu erhält der Versicherte einen vorfrankierten Versandschein zur Verfügung gestellt. Die Erstattung im Schadensfall wird anhand des Zeitwertes ermittelt. Der Zeitwert reduziert sich ab dem Kaufdatum des Smartphones wie folgt: Ein Gerät welches erst bis zu 6 Monate alt ist, wird mit maximal 100% Entschädigt. Ist das Gerät zwischen 7 und 12 Monaten alt, werden noch maximal 80% des Kaufpreises entschädigt. Bei einem Alter bis zu 24 Monaten sinkt die maximale Entschädigung auf nur noch 60% des Kaufpreises. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des versicherten Smartphones bei Eintritt des Schadens, erhält der Versicherte nach Wahl der Versicherung ein gebrauchtes** Ersatzgerät oder den entsprechenden Geldwert**. Wer ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung in Form von Geld erhält, kann damit rechnen, dass die Versicherung das Smartphone samt serienmäßigem Zubehör verlangt.

Ist ein Schaden aufgetreten, muss dies der Versicherung unverzüglich online mitgeteilt werden, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens. Bei Störung oder Beschädigung des Smartphones muss das Gerät inklusive vollständigem serienmäßigem Zubehör (im Totalschadenfall) zu Prüfungszwecken der Versicherung vorgelegt werden. Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Plünderung muss dies bei einer Polizeidienststelle zu einer Anzeige führen und anschließend muss der Versicherung eine Kopie der Anzeige übersendet werden.

Die Schadensabwicklung erfolgt durch das Zusenden des defekten Smartphones an das von Schutzklick vorgegebene Reparaturunternehmen. Außerdem müssen der Kaufbeleg und das Zertifikat, also der Geräte-Schutzbrief mitgesendet werden. Ein Schadenformular muss zuvor online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Leider gibt es bei dieser Handyversicherung keinen Anspruch auf ein Leihgerät.

Selbstbeteiligung bei der Schutzklick Handyversicherung

Bei der Handyversicherung von Schutzklick trägt der Versicherte eine Selbstbeteiligung, welche abhängig von der Höhe des Kaufpreises des Smartphones ist. Die Selbstbeteiligung teilt sich in die Kategorien Diebstahl und Reparaturen auf. Bei Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 25 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Anschaffung. Bei Reparaturen ist die Selbstbeteiligung fix aufgegliedert und abhängig vom Geräteneuwert. Bei einem Geräteneuwert von bis zu 500 € beträgt die Selbstbeteiligung 25 €. Bei einem Neuwert von bis zu 1000 € beträgt die Selbstbeteiligung 75 €. Wer ein Smartphone mit einem Geräteneuwert von bis zu 5000 € besitzt, hat eine Selbstbeteiligung von 200 € zu tragen.

Widerruf & Kündigung

Die Vertragserklärung für die Handyversicherung kann innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform gestellt werden, d. h. per Brief, Fax oder E-Mail. Das 14-tägige Rückgaberecht beginnt erst zu dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen zur Handyversicherung in Textform vom Versicherungsnehmer erhalten wurden. Die Rückzahlung des Versicherungsbetrags erfolgt dann spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs bei der Versicherung.

Der Versicherungsschutz endet automatisch nach Ablauf des gewählten Zeitraums und bedarf keiner separaten Kündigung. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist aber auch bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 36 Monaten möglich.

Übertragbarkeit der Handyversicherung von Schutzklick

Wer sein Smartphone verkaufen oder weitergeben möchte, kann auch die Handyversicherung mit veräußern oder weitergeben. Hierzu muss der Erwerber die Rechte und Pflichten vom Schutzklick Geräte-Schutzbrief lediglich anerkennen. Der Käufer hat dann die Möglichkeit innerhalb eines Monats die Handyversicherung zu kündigen.

R+V: Der Versicherer hinter Schutzklick

Die Handyversicherung wird mit der R+V Versicherung abgeschlossen. Jedoch müsse alle Erklärungen an das Webportal Schutzklick gerichtet werden. Bei Fragen ist der Kundenservice problemlos und gebührenfrei aus dem Festnetz erreichbar. Die R+V Versicherung zählt zu den führenden Versicherungen in Deutschland und betreut seit vielen Jahren mehr als 8 Millionen Kunden. Die Produktpalette der R+V Versicherung umfasst alle bekannten Versicherungen. Für Privatkunden werden zum einen Standardprodukte angeboten, als auch individuelle Lösungen zur Vorsorge, Absicherung, Verwendung und Anlage. Mit knapp 500 Mitarbeitern gehört die R+V Versicherung zu den Big Playern in der Versicherungswirtschaft.

Bei Schutzklick.de mit ein paar Klicks zur Handyversicherung

Die Webseite von Schutzklick ist sehr strukturiert und ansprechend aufgebaut. Mit wenigen Klicks kann man den Preis für seine Handyversicherung erhalten und es ist sofort ersichtlich, mit welcher Versicherung man den Vertrag schließt. Rasch lässt sich der Diebstahlschutz mitbuchen und die gewünschte Laufzeit auswählen. Für die Zahlung wird eine Vielzahl an Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Als Versicherungsnehmer kann man sich aus Paypal, Sofortüberweisung, Lastschrift und Kreditkartenzahlungen mit Visa und MasterCard einfach seine gewünschte Zahlungsmethode auswählen.

Informationen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zum Widerrufsrecht werden noch vor der Bestellung angezeigt und können mit einem Klick nachgelesen werden. Wer einen Schaden melden möchte, findet auf der Startseite auch einen direkten Link und kann somit einfach und schnell seine Schadensmeldung durchführen - und das rund um die Uhr.

Telefonischer Support von Schutzklick

Der Kundenservice ist sehr schnell erreichbar. Ohne Bandansage erhält man direkt einen Mitarbeiter aus dem Kundenservice an den Hörer und kann mit seinen Fragen loslegen. Fragen zur Handyversicherung werden schnell, freundlich und professionell beantwortet.

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