Myphoneschutz Handyversicherung

Myphoneschutz ist die Handy- und Tabletversicherung und schützt mobile Geräte vor hohe Kosten in Schadensfällen. Mit dem Myphoneschutz werden im Fall der Fälle alle Schäden schnell und unkompliziert reguliert. Eine Sorge weniger – so das Versprechen von Myphoneschutz.

[toc ]

Update vom 20.09.2018

Diebstahl aus verschlossenem Fahrzeug: Wird das Smartphone aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug gestohlen, so ist es dennoch versicht.

Neuer Versicherer: Der neue Versicherer hinter Myphoneschutz ist die Wertgarantie AG.

Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung beträgt nun 30€.

Versandkosten: Die Versandkosten können teilweise oder ganz von der Handyversicherung übernommen werden.

Mindestlaufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt nur noch 12 Monate.

Beruflich genutze Handys: Es werden nur beruflich genutze Smartphones mitversichert, die im Rahmen eines freien Berufes genutzt werden. Hierzu zählen Berufe wie Anwalt, Artz oder Architekt.

Deckungssumme: Smartphones können bis zu einem Neupreis von 2.000€ versichert werden.

Höhere Gewalt: dies ist nicht mehr im Versichergsschutz enthalten.

Vertragsverlängerung: Kündigt man nicht, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Für unseren Test wird eine Handyversicherung für ein Smartphone mit einem Neupreis von 799 € berechnet. Für den Rundumschutz wird der Diebstahlschutz dazu gebucht.

Konditionen & Voraussetzungen

Der Gesamtpreis für die Handyversicherung von Myphoneschutz beträgt 8,99€ im Monat. Die Zahlung der Beiträge kann durch eine Einmalzahlung des Jahresbeitrags oder gestaffelt in Monatsbeiträgen gezahlt werden. Die Festlaufzeit beträgt 24 Monate für den Versicherungsvertrag. Eine andere Vertragslaufzeit ist nicht auswählbar. Nach Ablauf des 5. Versicherungsjahres endet das Vertragsverhältnis automatisch. Das Smartphone kann bis zu 12 Monate, ohne irgendeine Wartezeit, nach Kauf versichert werden. Die Höchstentschädigungsgrenze ist der Kaufpreis des versicherten Smartphones. Die Versicherung gilt weltweilt und bietet somit auch einen weltweiten Versicherungsschutz.

Es werden zwei Tarife Angeboten, zum einen der Tarif ohne Diebstahlschutz und zum anderen der Tarif inklusive des Diebstahlschutzes. Außerdem wird je nach Kaufpreis des Smartphones der monatliche Beitrag errechnet. Myphoneschutz empfiehlt den zusätzlichen Diebstahlschutz mit zu buchen, um bei Eventualschäden abgesichert zu sein.

Der Versicherungsschutz von Myphoneschutz

Über die Handyversicherung sind Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Fall oder Sturzschäden, Wasser, Überschwemmung, Blitzschlag, Brand, Versengen, Verschmoren und Verglimmen abgesichert. Außerdem werden Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Implosion, Explosion, Frost, Sturm, höhere Gewalt und Feuchtigkeit vom Versicherungsschutz abgedeckt. Darüber hinaus werden Schäden durch Raub und Einbruchsdiebstahl sowie einfachem Diebstahl mit versichert. Bei einem Einbruchsdiebstahl ist auch ein Abhandenkommen aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mit versichert.

Für Gewährleistungen des Herstellers oder des Fachhandels wie Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler haftet die Versicherung nicht, sofern diese Schäden durch den Hersteller oder den Fachhändler abgedeckt werden. Unter den Versicherungsschutz fallen keine Schäden durch die natürliche Abnutzung oder einen Verschleiß, nicht bestimmungsmäßiger Gebrauch, Reparaturarbeiten sowie Eingriff von Servicestellen die nicht vom Versicherer autorisiert sind. Auch das Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren sowie Schönheitsfehler wie Kratz-, Schramm- und Scheuerspuren werden nicht von der Versicherung abgedeckt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für mobile Datenträger, Softwarefehler, Viren sowie für Verbrauchsmaterialien.

Maßnahmen im Schadensfall

Ist ein Schaden aufgetreten wird das defekte Smartphone an das von Myphoneschutz beauftrage Serviceunternehmen versendet. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile sowie die Reparaturkosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Im Totalschadenfall wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Das Ersatzgerät wird in gleicher Art und Güte beschafft und bereitgestellt. Alle Daten zum Ersatzgerät müssen der Versicherung innerhalb von 4 Wochen in Textform mitgeteilt werden, damit die Handyversicherung ab diesem Zeitpunkt für das Ersatzgerät gilt. Das Eigentum für das alte Gerät geht dann auf die Versicherung über und der Versicherte muss das defekte Gerät samt originalem Zubehör der Versicherung übergeben.

Die Schadensabwicklung startet mit dem ausfüllen und absenden der Online-Schadenmeldung. Anschließend erhält man eine Bestätigungs-Mail über den Reparaturauftrag. In dieser E-Mail werden die Angaben über das Serviceunternehmen, an welches das defekte Gerät versendet werden muss, mitgesendet. Die Versandkosten werden leider nicht von der Versicherung übernommen. Nach der Reparatur oder dem Austausch erhält man das Gerät zurück. Die Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Kaufpreises wird dann per Nachnahme in Rechnung gestellt und muss bei der Übergabe des reparierten oder ausgetauschten Smartphones an den Paketzusteller gezahlt werden.

Im Schadensfall muss die Versicherung innerhalb eines Monats benachrichtigt werden. Der Antrag für die Schadensmeldung steht online zur Verfügung. Bei Raub und Einbruchsdiebstahl muss ein Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei, mit detaillierter Schadenschilderung, innerhalb von einem Monat erfolgen. Außerdem muss ein Nachweises über die Mobilfunk-Kartensperrung sowie der Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur Ersatzbeschaffung des versicherten Smartphones auch innerhalb von einem Monat bei Myphoneschutz eingehen.

Die Höchstentschädigung im Schadenfall ist in den ersten zwei Vertragsjahren auf 100% des Kaufpreises maximiert. Im dritten Vertragsjahr reduziert sich der Höchstbetrag um 20 %. Erhält man ein Ersatzgerät, so steigt der Deckungsbetrag wieder auf den ursprünglichen Betrag und reduziert sich danach wieder abhängig von der Laufzeit. Ein Anspruch auf ein Leihgerät besteht nicht.

Selbstbeteiligung bei der Myphoneschutz Handyversicherung

Die Selbstbeteiligung beträgt pro Gerät und Schadensereignis 10% des Bruttokaufpreises. Der Bruttokaufpreis entspricht dem Kaufpreis laut Rechnung zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Widerruf & Kündigung

Der Anspruch auf das Widerrufsrecht besteht 2 Wochen und kann ohne die Angabe von Gründen in Textform gestellt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs, erstattet.

Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags von einer der Beiden Parteien erfolgen. Die Kündigung muss in Textform erklärt werden. Bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte das Recht den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt zu kündigen. Auch nach einem Versicherungsfall können der Versicherungsnehmer sowie auch die Versicherung das Versicherungsverhältnis kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Versicherungsschutz mit einer Festlaufzeit von Jahr zu Jahr. Bereits gezahlte Beiträge werden nach einer Kündigung zurück erstattet.

Übertragbarkeit der Handyversicherung von Myphoneschutz

Wird das versicherte Smartphone übertragen oder veräußert, so endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Veräußerung. Der Käufer kann nach dem Kauf des Smartphone einen Antrag für die Übernahme der Handyversicherung stellen.

EWP: Der Versicherer hinter Myphoneschutz.de

Der Versicherer hinter Myphoneschutz.de ist die European Warranty Partners SE. Mit maßgeschneiderten Versicherungen und Dienstleistungen für elektronische Geräte ist das junge und unabhängige Unternehmen für die Abwicklung von Schäden für privat und gewerblich genutzte Geräte verantwortlich. Die EWP bietet seinen Kunden außer der Handyversicherung auch Tablet- und Kameraversicherungen an.

Bei Myphoneschutz.de in nur drei Minuten zur Handyversicherung

Die Homepage von Myphoneschutz ist sehr einfach und klar aufgebaut. Wichtige Informationen zu den Vertragsbedingungen sowie ein Online-Antrag für die Anmeldung sind direkt auf der Startseite verfügbar. In nur drei Minuten lässt sich die Handyversicherung abschließen. Als Zahlungsmöglichkeit wird auch bei Myphoneschutz nur das Lastschriftenverfahren angeboten. Wer einen Schaden melden möchte wird auch direkt auf der Startseite fündig und kann seinen Schaden problemlos mit wenigen Klicks melden. Das Produktinformationsblatt enthält zusätzlich sehr wichtige Informationen über die Handyversicherung. Das Widerrufsrecht beispielsweise ist nicht unter den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu finden, sondern separat unter dem Produktinformationsblatt. Da aber die Informationen direkt untereinander stehen stellt dies kein größeres Problem dar.

Telefonischer Support von Myphoneschutz

Der Kundenservice von Myphoneschutz ist kostenlos erreichbar. Nach einer kurzen Bandansage lassen sich alle Fragen direkt mit einem freundlichen Mitarbeiter besprechen. Die Mitarbeiter kennen sich sehr gut mit ihrer eigenen Handyversicherung aus und können die Fragen kompetent und schnell beantworten.

Anpassung der Prämie von Myphoneschutz

Die Versicherten werden in ausreichend große Bestandsgruppen aufgeteilt und innerhalb dieser Bestandsgruppe werden die Prämienfaktoren pro Versicherungsjahr neu ermittelt. Ergibt die Neukalkulation einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarif abweichenden Wert, so darf die Versicherung die Beiträge um diese Differenz erhöhen bzw. ist verpflichtet die um diese Differenz zu senken. Bei einer Erhöhung hat der Versicherte jedoch das Recht den Versicherungsschutz zu kündigen.

Die Handyversicherung von Myphoneschutz auch für beruflich genutzte Geräte

Wer sein Smartphone beruflich nutzt oder im Besitz eines Firmenhandys ist, kann auf die Handyversicherung von Myphoneschutz zurückgreifen. Der Rundumschutz gilt nämlich auch für beruflich genutzte Geräte.

Kommentare

Keine Kommentare